06.04.2005 - Nordhafen: Kaiabschnitt 4 - „Falschparker zur See"

Im Hafengebiet ist man es ja gewohnt, dass die Autos trotz generelles Parkverbot
im Hafengebiet parken.
Seit dem 1. April 2005 (kein Aprilscherz) wird das Parken im Hafengebiet
mit einem Knöllchen von 15,00 Euro geahndet.

Aber auch auf der Wasserseite wird nicht immer korrekt „geparkt".

Heute gesehen auf der Baustelle im Kaiabschnitt 4.

Das Anlegen im Baustellenbereich ist verboten.
Dies ist auch durch entsprechende Schilder auf der Wasserseite gekennzeichnet.

Durch das verbotene Anlegen kann großer Schaden entstehen,
wenn z.B. der Spundwandkopf in diesem Bereich frisch betoniert wurde.
D.h. die Schalung beschädigt wird und der frische Beton in der Schlei versickert.
Das wird dann für den Schiffsführer eine „teure Tasse Tee".

Foto: Polier Dieter Ehlers